Der Bürge als eine Bürde wie soll das gemeint sein? Ist der Bürge nicht eine Person, welche in einen anderen Menschen so viel Vertrauen setzt, dass er sogar an seiner Stelle bis in den Tod gehen würde? Der kann doch keine Last, eine Bürde, sein?
Wir alle erinnern uns mal mehr, mal weniger noch an unsere Schulzeit und an die Bürgschaft von Friedrich Schiller, welche wir wahrscheinlich alle lernen durften, wo es heißt:
„Und schweigend umarmt ihn der treue Freund
Und liefert sich aus dem Tyrannen.
Der andere zieht von dannen.“
Doch wofür bürgt der treue Freund? Nun, im Text bürgt er für die Rückkehr seines Freundes. Er gibt sich als Pfand für seinen Freund.
Unzweifelhaft lässt sich erkennen, dass es sich hier quasi um ein Geschäft dreht. Ein zugegebenermaßen makabres.
Geschlossen von zwei Menschen, zwischen welchen ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen muss. Würdet ihr für einen euch Wildfremden bürgen, nachdem was ihr nun wisst?
Nun, ich werde euch jetzt nicht die Bürgschaft von Bruder Schiller zitieren.
Dazu gibt es ein unübertreffbares Baustück von Bruder Richard, der sich leider schon i.e.O. befindet. (ZUM NACHLESEN IST ES DIESEM BAUSTÜCK ALS ANHANG ANGEHÄNGT)
Wie wir nun gehört haben, liegen die juristische Bürgschaft und das Pfandrecht sehr nahe beieinander.
Gemein ist beiden, dass ein anderer oder eine andere Sache für eine Schuld herhalten muss, wenn sie der Schuldner nicht begleicht.
Soweit man es rechtshistorisch fassen kann, ist man auf schriftliche Quellen angewiesen. Die Bürgschaft, aber auch das Pfand, stellten in allen alten Kulturen ein „heiliger“ Akt dar.
Diesen physischen Akt, mit dem eine Bürgschaft, sprich die Übernahme einer Schuld eines anderen gegenüber einem Dritten, zustande kam, kennen und verwenden wir noch heute. Es war und ist der Handschlag, mit dem eine Bürgschaft besiegelt wurde.
Zu finden bereits im alten Testament: Ich verbürge mich für ihn, aus meiner Hand magst du ihn zurückfordern. Gen. 43,9 EU oder „Aus dem Buch der Sprichwörter“ [Salomo]: Mein Sohn, wenn du Bürge geworden bist für deinen Nächsten, für einen anderen deine Hand eingeschlagen hast, bist du verstrickt durch die Worte deines Mundes, gefangen durch die Worte deines Mundes.
Weiters aus dem Buch der Sprichwörter „Wer für einen Fremden bürgt, ist übel daran; wer den Handschlag ablehnt, geht sicher“ (Spr 11,15)
In diesem Fall eignet sich die Bibel gut als historisches Dokument – deckt sich hier mit vielen Dokumenten aus vorgriechischer Zeit. Leider ist es mir nicht möglich, jetzt alle vorgriechischen Quellen mit Verweisen auf Bürgschaften und Pfandrechte zu erklären. Dies würde den Rahmen sprengen. Nur so viel sei gesagt, aus jeder Rechtskultur, die uns Schriften hinterlassen, sind diese Institute bekannt.
Im alten Griechenland diente die Bürgschaft (engýisi) neben dem Pfandrecht (enéchyru) ebenfalls der Besicherung. Auch steckt im griechischen Wort für Bürgschaft εγγύηση, engýisi der Handschlag in Form des Wortteiles εγγύ – griechisch für „in die Hand“.
Auch heute spricht man von Handschlagqualität, wenn man meint, dass ein Mensch auch ohne schriftlichen Vertrag zu seinen Zusagen steht.
In die Runde gefragt: Wer denkt nicht an einen Handschlag, wenn er ein Geschäft fixieren will oder anders, welche Gefühle kommen bei euch auf, wenn euch ein anderer den Handschlag verweigert?
Später in römischer Zeit wurde die Bürgschaft mehr und mehr zu einer sakralen Angelegenheit. Man denke nur an die römische sponsio, deren großer Nachteil es war, dass sie nur von römischen Bürgen geleistet werden konnte. Der Gläubiger fragte den Bürgen:
Idem quod Maevius promisit spondesne? Versprichst du dasselbe, was Mavius versprochen hat? Der Bürge antwortete: Spondeo, ich verspreche. Der Bürge tritt als eine Art Gesamtschuldner für den Hauptschuldner ein. Bei Nichterfüllung einer Sponsionsbürgschaft verfiel der Bürge an die Schwurgottheit. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte war das Jupiter.
Daneben gab es die weit praktikableren fidepromissios (Treueversprechen) und auch noch die fideiussios (akzessorischen Bürgschaften), da diese auch von nichtrömischen Bürgen geleistet werden konnten.
Im Kern ist die Bürgschaft wie auch das Pfandrecht seit der griechisch-römischen Antike mehr oder weniger unverändert in unserem Rechtsbestand geblieben.
Sie ist bis heute die Übernahme / Garantie für ein Versprechen eines anderen gegenüber einem Drittem.
Doch wer ist der Mensch, der für einen anderen bürgt?
Der einzige Vorteil, den man aus einer Bürgschaft ziehen kann, ist, dass sich die Bande zwischen Bürgen und demjenigen, für den er sich verbürgt, vertiefen.
Ein finanzieller oder anderer materieller Mehrwert springt meistens für den Bürgen nicht heraus. Er war und ist auch nicht vorgesehen.
Unter dem Strich zahlt sich die Bürgschaft für denjenigen, für den gebürgt wird, weit mehr aus als für den Bürgen.
Damit ist die Bürgschaft ein ziemlich einseitiges Geschäft. Dem Bürgen werden alle Pflichten auferlegt, wie sie derjenige hat, für den er sich verbürgt.
Da kommt einem doch die Frage in den Sinn: Wer geht so ein Geschäft als Bürge für einen anderen ein?
Der muss wahnsinnig sein oder aber ein treuer Freund.
Doch was bedeutet die Bürgschaft in der Freimaurerei?
Vieles dazu ist ungeschrieben und quasi Gewohnheitsrecht. Auch hat sich die freimaurische Bürgschaft in den letzten 300 Jahren stark verändert. Doch gibt es schriftliche Quellen? Sehen wir uns doch einmal unsere geschriebenen Gesetze der Maurerei an (es sind nicht viele):
Nun in den Alten Pflichten von 1723 findet sich ein erster Hinweis:
Bewerber mögen nur wissen: Ein Meister soll einen Lehrling nur dann annehmen, wenn er ausreichende Beschäftigung für ihn hat. Damit könnte implizit eine Bürgschaft gemeint sein.
Der Appell von Straßburg aus 1961? Fehlanzeige!
Die Neuen Pflichten von 1974 schweigen sich zu diesem Thema aus und verweisen nur auf die Alten Pflichten.
Mehr schriftliche Regelwerke kennt unsere Maurerei nicht. Doch gibt es niedergeschriebenes Gewohnheitsrecht?
Nun, ein erster Hinweis findet sich im Freimaurerlexikon unter „Bürge“.
Quint Essenz:
Es ist de facto logen- bzw. systemautonom wie die Bürgschaft ausgestaltet ist.
Ein paar konkrete Punkte werden dennoch erwähnt:
- Der Bürge verpflichtet sich, nur Menschen (ja, es heißt „Männer“) von gutem Ruf der Loge zuzuführen
- Bei manchen haftet der Bürge auch für die materiellen Verpflichtungen seines Mündels.(wenn aufgenommen)
- Die Bürgschaft erlischt mit der Aufnahme in den Meistergrad
- Nur Meister können bürge
Nicht gerade ergiebig aber ein Anfang.
Etwas weiter geht hier das ältere Handbuch der Freimaurerei von Lennings (1900):
Bürge wird derjenige Meistermaurer genannt, der seiner Loge gegenüber sich für die Würdigkeit eines Bewerbers um die Aufnahme in den Bund ausspricht, dabei die Verpflichtung übernimmt, an seine Teile den Aufgenommenen zu erinnern und zu ermahnen, wenn er nach der Aufnahme seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.
Dieses Verhältnis besteht fort bis die Aufgenommene in den Meistergrad befördert (sic) ist.
Bei der großen Sorgfalt die bei der Aufnahme neuer Mitglieder beobachtet wird ist der Bürge vor allem verpflichtet zu bedenken, ob er den, den er empfiehlt, genau kennt und ob er sicher überzeugt ist er werde im Bunde Befriedigung finden und zugleich dem Bunde zur Ehre gereichen.
Soweit wie möglich muss er Beweggründe des Aufnahmesuchenden erproben und darf bei der Empfehlung keinerlei Rücksichten auf seine außermaurischen Verhältnisse nehmen.
Wie sieht es nun bei uns in der LGL und Logos aus? Wir wissen nun aus der Literatur, dass es logenautonom oder systemautonom ist mit ein paar wenigen weiteren Eckpunkten.
Nun ein erster Blick in die Konstitution der Großloge war nicht sehr ergiebig. Da heißt es nur:
… Die inneren Angelegenheiten der Mitgliedslogen (im Besonderen die Wahl des Rituals, die Wahl der aufzunehmenden Srr und/oder Brr) liegen in der Entscheidung und Verantwortung jeder Mitgliedsloge.
Damit der direkte verweis auf die Logenautonomie:
Als nächstes der Blick in das Hausgesetz der LL.: Logos, wo es heißt:
Art 4. Wer Freimaurer oder neues Logenmitglied werden will, muss – als allgemeine Voraussetzung – ein freier Mensch, unbescholten, von gutem Ruf und mindestens 24 Jahre alt sein sowie durch Vermittlung eines Bürgen aus der Loge, der aktiver Meistermaurer sein muss, ein Ansuchen um Aufnahme stellen.
Weiter unter 4.1.
Jeder Bürge übernimmt nach bestem Wissen und Gewissen auf Maurerwort die Verantwortung dafür, dass der Suchende den Anforderungen der Freimaurerei und der Loge entspricht und willens und in der Lage ist, die Verpflichtungen eines Freimaurers in geistiger und materieller Hinsicht zu erfüllen und über die anlässlich der Aufnahme anfallenden und laufenden Kosten informiert ist.
ART 7.1 Der/die namhaft gemachte/n Bürge/n, jedenfalls aber die logeninternen, müssen der 1. Lesung beiwohnen und sind ebenso wie alle anwesenden aktiven Logenmitglieder zur Stellungnahme einzuladen; in Folge ernennt der MvSt drei aktive Meistermaurer der Loge als Befrager des Ansuchenden.
ART 7.3 Ein Suchender wird unmittelbar nach der Ballotage, Entscheidung des MvSt oder des BR von einem seiner logeninternen Bürgen über den faktischen Ausgang, nicht aber formellen Ablauf der Ballotage informiert und gegebenenfalls vom Aufnahmetermin in Kenntnis gesetzt.
Auch unser Hausgesetz ist sehr weit gehalten und lässt viel Interpretationsspielraum offen.
Doch wie steht es im Ritual? In unserem Ritual zur Aufnahme heißt es:
Vor dem Einlassen der Suchenden in den Tempel fragt der
MvSt: Wer bürgt für sie?
VM: Ich, im eigenen Namen und im Namen von 3 ordentlichen Meister-Mitgliedern dieser gerechten und vollkommenen Loge.
Jeder von uns, der hier einen Platz eingenommen hat ,für den haben 4 Meistermaurer gebürgt zumindest rituell. Eine simple Inkonsistenz zwischen Ritual und HG? Oder bewusst die Trennung vom „profanen“ HG und rituellen Ritual? Ich habe es nicht herausgefunden!
Sonst schweigt sich auch das Ritual zum Bürgen aus.
Einen letzten Hinweis gibt uns der Suchenden-Leitfaden.
Viele Fakten hab ich euch jetzt präsentiert. Die juristische Bürgschaft sowie die maurische soweit in Texte gefasst. Auch habt ihr von mir ein paar Texte bekommen.
Doch was ist die maurische Bürgschaft? Ist sie ein Symbol, welches dazu gehört oder aber eine aktive Angelegenheit? Ein Symbol oder eine echte Arbeit.
Ich erzähle euch gerne gradgrecht, was die Bürgschaft für mich darstellte:
Es war so im Herbst 2014, ich war wie so oft in einem kleinen dunklen burgenländischen Sportverein. Da traf ich jemanden, der auch nicht in diese Höhle passte. Wir waren beide ein wenig verschieden zum Rest. Ich mit meinen 25 Jahren sowieso und er – nun, es fällt mir schwer, es zu definieren, was es war – es war einfach ein Gefühl.
Eines Samstagnachmittags im Herbst fragte er mich, ob ich an Vorträgen interessiert sei.
Das Thema war ein Buchvortrag über Wirtschaft. Das Thema für mich hoch spannenden und horizonterweiternd. Menschen, die zuhörten und diskutieren konnten. Das war was Neues für mich.
Das passte gar nicht zu dem Ort, wo wir ein paar Tage vorher noch waren.
Auf dem Heimweg fragte mich diese Person, ob ich den wüsste, wer da dahintersteckte. Ich musste gestehen, dass ich keine Ahnung hatte.
Er sagte es mir und ich war sprachlos.
In diesem Moment gingen mir so einige Sachen durch den Kopf.
Warum ich? Wie komme ich dazu? Was siehst du in mir? Der Ort des Kennenlernens passte so überhaupt nicht zu dem soeben Erlebten.
Neben diesen Fragen stand ein seltsames Gefühl des Angekommenseins.
Einen Satz werde ich auch nie vergessen: „Ich will dein Bürge sein“.
Nach all dem, was ich damals über Bürgschaften wusste, vertraute mir mein Gegenüber wohl sehr.
Natürlich kam in mir die Frage auf: „Kann ich diesem Vertrauen gerecht werden? Was wird von mir erwartet?“.
Unglücklicherweise ist mein Bürge ein Meister der Schweigekunst.
Die Antworten auf viele auch nicht gestellte Fragen lautete immer O-Ton: Das wirst du noch rausfinden und viel schlimmer Du kannst es Googlen, aber willst du dir die Freude verderben?
Es brach das Jahr 2015 an, mein „Bürge“ – wie er jetzt für mich hieß – meinte, ich soll ein Ansuchen schreiben und einen Lebenslauf, er wird das weitere veranlassen. Tröpfchenweise kamen die Informationen, wie der weitere Weg nun aussehen werde, zurück. Gespickt mit vielen, vielen Fragen.
Auch im heute genannten Profanen stand er mir bei, sei es mich und ohne meine Ballbegleitung nach Hause zu fahren oder einen gemeinsamen Segeltörn zu planen. Er war da.
Dann im Frühjahr bekam ich Besuch von drei Geistern – wie ich sie damals nannte.
Den ersten Geist erwartete ich vor Aufregung gleich eine Woche zu früh.
Beim zweiten Geist kam ich zu spät ins Café
und mit dem dritten Geist wurde es dunkel.
Nervös war ich nach jedem Mal. Was denken die wohl von mir? Wurde ich meinem Bürgen gerecht. Wusste ich doch, dass dieser für mein Verhalten gegenüber anderen wohl einstehen musste.
Jedes Mal, wenn ich Angst bekam, wer war da, er, mein Bürge.
Sei es, diese Peinlichkeiten zu teilen oder manch anderes, er hörte mir immer zu und gab mir gute Ratschläge und neue Blickwinkel.
Dann der große Moment der Aufnahme. Ich wieder einmal so nervös, dass ich 18:00 mit 19:00 verwechselte und nach einem Anruf meines Bürgen, wo ich den sei, vom Büro in Richtung Hofburg lief.
Ein guter Anfang, schon wieder zu spät., dachte ich mir, auch wenn es nicht meine Art ist.
Aber keine Worte des Tadels, sondern nur Worte der Sorge um mich kamen von meinem Bürgen. Die Aufnahme war schließlich da, und es war wundervoll. Jeder von euch – glaub ich- kennt noch dieses Gefühl.
Am Nachhauseweg – wieder zwei Uhr in der Früh in meiner Tiefgarage -kamen dann aber wieder die mahnenden Worte:
Auch du wirst Baustücke halten müssen. Das erste ist ein Ich über mich, das wird nicht kommentiert, da kannst du reden was du willst. Mach aber keinen Lebenslauf, den kennen schon alle. Sag was über dich.
Das zweite wird was aus der Werklehre sein. Da schlafen eh immer alle, wenn man zum x-ten Mal den Spitzhammer hört. Das ist auch noch leicht, da hast du auch noch Welpen-Bonus. Halte dich an die Werkslehre, dann wird nichts schief gehen. Aber dann, dann zu deinem ersten freien Baustück musst du dich auf Wiederworte gefasst machen. Schreib also gute Baustücke und überlege gut was du schreibst.
Gefühlt blieben mir zwei Baustücke zum Leben.
Bevor es maurerisch weiterging, flog ich mit meinem Bürgen auf den lang ersehnten profanen Segeltörn in die Karibik. Auch dort mahnende Worte und viel Beistand bei all meinen Problemen, die ich so hatte und machte.
Geldbörse und Kreditkarten auf mehreren Inseln verstreuen.
Wetterbericht abhören, funken lernen, mit einer schwedischen Stewardess einfach so eine Nacht am Strand verbringen, ohne was zu sagen,
und vielem mehr. Bei all dem, er war einfach da oder ein aktiver Grund dafür.
Wieder zurück in Europa die erste Rituelle Arbeit in der eigenen Loge.
Noch schnell vom Bürgen nach dem Tempelaufbau die Sitzordnung erklärt bekommen.
Lehrlinge im Norden, Gesellen im Süden und Meister, wo sie wollen.
Auf meine Frage, wie er sich den entscheide, wo er als Meister sitzen will, sagte er:
Wenn ich am Rauen Stein Arbeiten will im Norden, wenn ich am anderen Stein Arbeiten will im Süden.
Wie es der Abend so wollte, saß ich im Norden und er im Süden strengen Blickes in meine Richtung, ob ich auch richtig im Zeichen stehe oder nicht usw.
Ich wusste, dass nach dem Baustück Wortmeldungen erlaubt waren, doch was soll ich sagen und vor allem wie?
Da war es wieder das Gefühl der Erwartungshaltung. Mein Bürge hat mich doch hierhergebracht mit einer gewissen Erwartungshaltung; was ist, wenn ich diese nicht erfülle?
Da kam mir der heutige Titel in den Sinn.
Der Bürge als Bürde. Auf dem Hauptschuldner liegt die moralische Last, sich und den Bürgen nicht zu enttäuschen. Doch wie schafft man das?
Muss ich jetzt immer einer Meinung mit meinem Bürgen sein, um diese Schuld zu begleichen, damit die Bürgschaft nicht schlagend wird?
Ein Gedanke der mich fesselte. Wusste ich doch um die Schwierigkeiten meines Bürgen mit einzelnen Themen. Doch wie handeln, was soll ich tun ,noch dazu jung und neu?
Es dauerte bis ich draufkam, dass ich einem fundamentalen Denkfehler aufgesessen bin. Ich habe die dritte Person der Bürgschaft vergessen. Den Gläubiger.
Der Gläubiger ist hier die Loge. Meine einzige „Schuld“, die besteht, ist die dem Gläubiger gegenüber. In diesem Fall, ein ordentliches Mitglied der Loge zu werden. Der Bürge übernimmt nur die Verpflichtung, dass ich eines werde und nicht welches.
Nun, aber auch ich war glaube, ich für meinen Bürgen eine Bürde.
Eine Fernbeziehung eingehen und so sein Gehalt mitzufinanzieren war ja noch erträglich, aber modernste Technik wie E-Books abzulehnen oder manch anderes wie autonome Autos, das ging gar nicht.
Aber stehts war er da mit offenen Worten, sei es profan als auch maurerisch und brachte mich so weiter nach vorne.
Wann und ob die Bürgschaft endet ist bei uns nicht klar definiert. Der Suchenden-Leitfaden gibt es so als Brauch wieder. Manche sagen mit Erhebung in den Meistergrad.
Meine erste Bürgschaft erlosch früher. Ich wurde Waise. Mein Bürge wechselte die Loge. (Wegen ein wenig Druckerschwärze auf weißen Papier.)
Für mich nicht nur der Verlust meines Taxis nach Hause, wobei ich zugeben muss am Motorrad als Mitfahrer fühle ich mich bis heute nicht wohl. Besonders dann, wenn man um Mitteinacht beim Zentralfriedhof vorbeifährt und die Totenglocke läuten hört.
Nein es war mehr viel mehr, was verloren ging. Ein treuer Freund ging verloren. Eines hat er mir immer klar vermittelt und aus dem konnte ich Kraft schöpfen. Bleib dort wo du dich wohl fühlst. Lass dich nicht beeinflussen.
Auch das Wissen, dass er ja in der Kette bleibt machte es mir leichter.
Waise blieb ich zum Glück nicht lange. Schon bald danach, beim Tempelabbau fragte mich ein Bruder, ob ich schon einen neuen Bürgen hätte und wenn nicht würde er das gerne übernehmen, wenn es für mich in Ordnung geht.
Es war für mich ein wunderschönes Gefühl des Angekommenseins.
Nicht nur einer, sondern auch ein anderer war für mich ein treuer Freund geworden.
Ich kann in dieser Arbeit leider nicht mehr über den weiteren Weg mit meinem neuen Bürgen schreiben – es wäre nicht gradgerecht. Nur so viel sei gesagt: mein „neuer“ Bürge hat mich ebenso gut zur Meisterschaft gebracht wie mich mein alter in die Freimaurerei.
Ihr seid mir beide gute Bürgen und ich hoffe, ich bin für euch immer ein guter Hauptschuldner unserem gemeinsamen Dritten gegenüber.