Der Lehrbetrieb mittelalterlicher Bauhütten

Gast-Baustück Monika K./NPfl. vom 12. September 6024


Ich werde mich im Folgenden vor allem auf das Gebiet des Heiligen Römischen
Reichs Deutscher Nation beziehen das sich seit der Krönung Ottos I. 962 als
„Nachfolgestaat“ des römischen Reiches bildete. Dessen Krone wurde nach der
Wahl Rudolfs von Habsburg (1273–1291) 1438 mit Ausnahme der Amtszeiten des
Kurfürsten und Herzog von Bayern, Karls VII. (1742–1745), und des Gemahls Maria
Theresias und Großherzog der Toskana, Franz‘ I. Stephan (1745–1765), bis zu dem
von Napoleon erzwungene Ende 1806 von den Habsburgern getragen. Zur Zeit
seiner größten Ausdehnung um 1200 umfasste das Reichsgebiet die heutigen
Benelux-Staaten mit Ausnahme von Teilen Flanderns, weiters Deutschland, die
Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, Slowenien und Norditalien außer
Venedig, sowie weite Teile im Osten Frankreichs und das westliche Drittel Polens.
Dieses Gebiet war bautechnisch in vier Haupthütten unterteilt. Die Straßburger Hütte
war verantwortlich für Kurpfalz, Franken, Hessen, Thüringen, Meißen, Sachsen,
Schwaben, Süddeutschland, die Kölner Hütte für Nordwestdeutschland, die Wiener
Hütte für Österreich, Steiermark, Kärnten, Ungarn und die Berner bzw. ab 1615 die
Züricher Hütte für die Schweiz.
Zur Organisation
Mit dem Aufkommen des Dombauwesens der Gotik im 13. Jahrhundert spielten
Steinmetzordnungen eine wesentliche und einmalige Rolle. Mit der Entwicklung des
Bauwesens im 12. Jahrhundert und der Entstehung zahlreicher Städte, entwickelten
sich weitere Anforderungen an die Baukonstruktion und deren Organisation. Die
damit verbundenen Regelwerke wurden zuerst nur mündliche überliefert und erst
gegen Ende des 14. Jahrhunderts verschriftlicht. In diesen Ordnungen waren nicht
nur berufliche Abläufe, sondern auch eine eigene Gerichtsbarkeit, eigene Regeln
über ihre Gebräuche, Zusammenkünfte und Zusammenschlüsse festgelegt. Es
waren Ordnungen, die nicht nur die beruflichen Abläufe, sondern auch die Beziehung
der Beteiligten, der Meister, Gesellen und Lehrlinge untereinander bestimmten.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts kamen in Mitteleuropa die ersten Bauhütten auf.
Diese entwickelten eine spezifische und arbeitsteilige Organisationsstruktur, die den
hohen technischen und handwerklichen Anforderungen des gotischen Dombaus
nachkommen bzw. entsprechen sollte. Ein entscheidenden Schritt für die
Herausbildung des Bauhüttenwesen war die 1275 vom Straßburger Dombaumeister
Erwin von Steinbach (1244–1318) einberufene erste Versammlung der
wesentlichsten deutschen, französischen, italienischen und englischen Bauhütten.
Steinbachs Ziel war die vorhandenen Regeln zu vereinheitlichen. Gleichzeitig wurde
die Münsterbauhütte von Straßburg zur obersten Haupthütte und als letzte Instanz
anerkannt. Daneben gab es Haupthütten in Köln, Bern (später Zürich) und Wien.
Man nimmt an, dass in diesem Zusammenhang der römisch-deutsche König Rudolf I.
die Bauhütten mit der freien Gerichtsbarkeit belehnt hat.
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Eine erste Verschriftlichung der Zunftregeln und die Entstehung der Steinmetzzunft
findet sich in England im Regius- oder Halliwell-Manuskript von 1390 in der British
Library und im Matthew Cooke-Manuskript des 15. Jahrhundert im British
Museums. In diesem Zeitraum wurde der Begriff Freemason erstmals erwähnte, der
wahrscheinlich von dem in der Grafschaft Kent verwendeten freestones, einem
weichen Stein, abgeleitet und diejenigen Steinbildhauer die diesen Stein
verwendeten als freestone-masons im Unterschied zu den roughstone-masons, die
für die gröberen Arbeiten zuständig waren.
1445 trafen, wiederum in Straßburg, die vier Vertreter der Haupthütten (Straßburg,
Köln, Wien, Bern) zusammen, konnten jedoch keinen Konsens finden. Erst auf
weiteren Tagungen in Speyer, Straßburg und abschließend in Speyer im April 1449,
erreichte man eine Einigkeit aller Bauhütten des damaligen Deutschen Reiches und
der Schweiz, die als Straßburger Steinmetzordnung anerkannt ist.
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Zehn Jahre später am 25. April 1459 wurde in Regensburg für das Römischen Reich
eine überregionale Steinmetzbruderschaft von 19 der bedeutendsten Werkmeister
und 21 Gesellen beschlossen und durch einen Schutzbrief des römischen Königs
und späteren Kaisers Maximilian I. beglaubigt. Von den 91 Artikeln der Ordnung
betrafen lediglich 38 das Bauhandwerk, während 53 die Bruderschaft regelten. Ein
wichtiger Bestandteil war die gegenseitige Unterstützung, wie etwa im Krankheits-
oder Todesfall. Die Regel enthielt auch die oberste Gerichtsbarkeit die den
personellen Aufbau einer Hütte und die Ausbildung des Nachwuchses regelte, sich
mit Arbeits- und Lohnfragen, dem Gesellen- und Meisterrecht sowie dem Streikverbot
auseinandersetzte. Bei Streitigkeiten der Hütten untereinander war die Straßburger
Hütte die letzte Instanz. Dabei wurden bis zu privatesten Details geregelt, wie
Teilnahme an bestimmten Gottesdiensten, strenge Strafen für Glücksspiel oder
Ehebruch.
Fol. 5
Wie schon bei den Zünften und Gilden war die Weitergabe von Hüttengebräuchen an
Außenstehende verboten. Dabei ging es vor allem um den Schutz des technischen
Wissens der Baukunst. Deshalb mussten sich die Gesellen beim Eintritt in eine
fremde Hütte durch Gruß und Griff identifizieren. Während des Regensburger
Treffens wurden auch zahlreiche Baurisse ausgetauscht wie zum Beispiel die
Zeichnung des Orgelfußes aus der Bauhütte von Ulm, die sich heute in Wien
befindet.
Zum Begriff der Bauhütten und deren Struktur
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Die Struktur der Bauhütten lehnte sich an die der Zünfte oder Gilden an: Lehrlinge,
Gesellen und Meister. Dazu kamen an der Spitze ein Werkmeister der magister
operis et fabrica, welcher für den Bau, das Werkzeug, die Anfertigung von
Schablonen für den Steinschnitt, die Auswahl der Baumaterialien, die Kontrolle des
gelieferten Steinmaterials und der Werkstücke und der Verwaltung des Baues
verantwortlich war. Neben einem Taglohn, der ident mit dem von Taglöhnern war,
erhielt er einen Teil seines Jahresgehalts vier Mal zur Zeit der „Fronfasten“, das
waren jeweils am Mittwoch, Freitag und Samstag vor Ostern, vor Pfingsten, während
der dritten Woche im September, sowie der dritten Adventswoche. Dazu kam meist
freie Logis und Naturalien. Der Werkmeister musste eine Steinmetzausbildung,
Arbeitserfahrung und Fürsprachen von zwei bewährten Meistern nachweisen. (Ich
erinnere an unsere Interviews).
In der ersten Hälfte des 15. Jh. gab es noch keine einheitliche Architektenausbildung
für Stein-, Backstein- und Fachwerkbauten und keine überregionalen Standards. Erst
im dritten Viertel des 15. Jh. kam es in der Wien Dombauhütte, als Nachfolgerin der
Prager Hütte, zu einer zunehmenden Professionalisierung und Systematisierung der
Architektenausbildung die sich nun aus dem bisherigen Hüttenverband zu lösen
beginnt. Ende des 15. Jh. war der Werkmeister nur mehr mit Planungsaufgaben
beschäftigt, arbeite aber nicht mehr als Steinmetz am Bau. Deshalb bestand keine
Notwendigkeit mehr an praktischen Kenntnissen. Dies ermöglichte die Anstellung
eines Theoretikers als Bauplaner und Entwerfers. Dadurch überwiegte bald die
Bedeutung des baukünstlerischen Konzepts. Dies erforderte eine umfassende
Kenntnis des Bauwesens bzw. Grundkenntnisse in allen am Bau beteiligten
Handwerksdisziplinen.
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Als Stellvertreter stand dem Werkmeister ein Parlier zur Seite. Dieser konnte
entweder ein Steinmetzmeister oder auch ein sogenannter Meisterknecht, das ist ein
sich in Ausbildung befindender Geselle, sein. Der Parlier hatte eine Vorbildfunktion
für die Gesellen (1. Aufseher). Seine Symbole waren der „Richtscheit“ und das
Winkelmaß.
Die Struktur der Lehre an den Bauhütten folgt denen der Zünfte mit der Abfolge:
Lehrling, Geselle und Meister.
Lehrlinge
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Steinmetzlehrlinge, auch Hüttendiener genannt, mussten mindestens 14 Jahre alt,
getauft und Kinder von verheirateten Eltern sein. Die Lehrzeit betrug sechs Jahre, ab
der Hüttentagung von Straßburg 1564 fünf Jahre. Sollte der Steinmetzlehrling bereits
eine abgeschlossene Maurerlehre haben, verkürzte sich die Lehrzeit auf drei Jahre.
Die Lehre der Maurerlehrlinge dauerte drei und die der Zimmerer zwei Jahre. Im
ersten Lehrjahr erhielten sie 6 Pfennige, im zweiten und dritten 8 Pfennige. Bei
Aufnahme des Lehrlings war eine Bürgschaft von 20 Gulden zu hinterlegen die nach
Abschluss der Lehre samt einer Vergütung von weiteren 10 Gulden zurückgezahlt
wurden. Für 20 Gulden erhielt man 1.000 Liter Bier oder 1.818,2 Kilo Brot.1 Bei
Abbruch der Lehre verblieb dieser Betrag in der Hütte. Die Ausbildung der Lehrlinge
erfolgte meist durch die Gesellen, wobei die Lehrinhalte von der jeweiligen Bauhütte
definiert wurden.
Folie 9
1 https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Kaufkraftrechner.
Auskunft über die Ausbildung und die Aufgaben geben uns Skizzenbücher, wie
dasjenige Villard de Honnecourts um 1220/30, Folie 10 das Bellifortis Konrad
Myesers um 1405, das Basler Skizzenbuch Anfang 15. Jh., oder das Wiener
Skizzenbuch aus der ersten Hälfte des 15. Jh., welches Vorbild für das
Werkmeisterbuch Lorenz Lechlers war, dasjenige Hans Böblingers aus Esslingen
von 1453, das Konstanzer Hüttenbuch von 1563, Folie 11 das Skizzenbuch Hans
Hammers aus Basel von 1476–1482 und das Frankfurter Steinmetzbuch von

  1. In dieser Zeit waren die Bauhütten bereits hochspezialisiert und beschäftigten
    neben Steinmetzen, Zimmermänner, Schmiede, Maurer, Ziegler, Steinbrecher,
    Sattler, Wagner, Seiler, Fuhrleute und Hilfskräfte.
    Gesellen
    Folie 12
    Mit der Ledigsprechung (nach dem Frühneuhochdeutschem Wörterbuch bedeutet
    dies ungebunden, losgelöst, befreit) wurde der Lehrling zum Gesellen, erhielt sein
    Steinmetzzeichen und wurde in die Steinmetzbruderschaft aufgenommen.
    Es wurde ihm das geheime Zureiseritual – der Gruß und der Griff – beigebracht, mit
    dem er sich auf allen Hütten als zur Bauhütte zugehörig ausweisen konnte. Es war
    ihm nun freigestellt, ob er in der bisherigen Hütte um Arbeit, die Förderung genannt
    wurde, ansucht, ob er ausscheiden, auf Wanderschaft gehen oder als Kunstdiener
    weiterlernen will. Wenn sie in ihrer Hütte blieben, lebten unverheiratete Gesellen
    meist im Meisterhaushalt und wurden dort auch versorgt.
    Folie 13
    Die Wandergesellen blieben, mit Ausnahme im Winter, meist nur ein bis zwei Woche
    in den von ihnen besuchte Hütten, wobei sie sich mit ihrem Namen, dem vorherigen
    Aufenthaltsort, der Anzahl an Lehrjahren und Zeichen und Griff ausweisen mussten.
    Zudem wurde von ihnen verlangt mitzuteilen, ob sie etwas Nachteiliges über einen
    anderen Gesellen am Ort wissen. Konnte ein Geselle nicht aufgenommen werden
    erhielt er ein Handgeld. Eine Reise von Ulm bis Wien dauerte nach den
    Rechnungsbüchern beider Dombauhütten an die zwei Jahre. Für künftige Parliere
    war die ein bis zweijährige Wanderschaft, eine zweijährige Dienstverpflichtung als
    Kunstdiener und eine weitere, spezialisierte Ausbildung bei einem Werkmeister
    verpflichtend.
    Die Gesellen der Stammbelegschaft waren meist verheiratet, hatten einen eigenen
    Wohnsitz und Familie und öfters auch das Bürgerrecht der jeweiligen Stadt. Ihre
    Aufgabe bestand in der Anfertigung von Aufrissen, Stein-, Laub- oder
    Bildhauerwerke, Wendeltreppen oder Gewölbe, die sie selbst wählen konnten.
    Meister
    Folie 14
    Meisterprüfungen gab es lange Zeit keine. Dies wurden verschieden gehandhabt, so
    fanden in Regensburg 1488 keine statt, hingegen gab es in Konstanz 1563 schon
    genaue Vorschriften dazu. Auch Meister reisten, um Informationen insbesondere
    über bautechnische Probleme oder Innovationen von anderen Hütten zu erhalten.
    Dadurch kam es zu einem regen Austausch der Bauhütten. War ein Bau vollendet
    wurden dessen Baurisse anderen noch bestehenden Baustellen zur Verfügung
    gestellt. Deshalb besaß die Wiener Dombauhütte Pläne bedeutender gotischer
    Bauten, wie z. B. des Veits Dom in Prag. Man darf nicht vergessen, dass
    Großbaustellen, wie auch der Stephandom, teilweise über 200 Jahre dauerten.
    Es gab aber auch Werkmeister ohne Handwerksausbildung, bei denen waren die
    Voraussetzung zur Einstellung Gutachten und Empfehlungsschreiben. Der
    berühmtesten Dilettant war Albrecht Dürer der 1525 seine „Unterweisung der
    Messung mit dem Zirkel und Richtscheit“ und 1527 sein Buch über „etlicher
    Unterricht zur Befestigung der Städte, Schlösser und Flecken“ herausgab. Dürer war
    ein ausgesprochener Gegner des zünftischen Lehrbetriebs und ein Verfechter einer
    akademischen Ausbildung.
    Zur Wiener Dombauhütte
    Fol. 15
    Die weltweit größte Sammlung von gotischen Baurissen stellt die ehemalige
    Plansammlung der Wiener Dombauhütte dar, die sich nach einer Odyssee heute im
    Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien befindet. Neben
    großen Schauplänen, Turmrissen, umfasst diese Sammlung Darstellung
    geometrischer und entwurfstechnischer Grundprobleme, die für die theoretische wie
    praktische Ausbildung von Steinmetzen und Architekten im ausgehenden Mittelalter
    von Bedeutung waren.
    Fol. 16
    In zeitlicher Hinsicht umfasst das Material die Spanne von Mitte 14. bis Mitte 16.
    Jahrhundert, also eine wesentliche Epoche, die für die Ausbildung des modernen
    Architektenberufes und seiner Befreiung aus dem mittelalterlichen Hüttenverband
    ausschlaggebend war. Im 18. Jahrhundert kam es zum Niedergang der
    Dombauhütten: 1707 untersagte Kaiser Josef I. ihnen ihre eigene Gerichtsbarkeit
    und sein Nachfolger, Kaiser Karl VI., verbot sie 1731 endgültig. Nur die Wiener
    Dombauhütte durfte ihren Namen bis heute weiterführen. Doch zu dieser Zeit waren
    die meisten gotischen Dome, Kirchen und andere Bauwerke schon längst vollendet,
    mit Ausnahme derjenigen von Köln oder Mailand die erst im 19. Jahrhundert beendet
    wurden.
    Gleichzeitig mit dem Ende der Bauhütten kam es zur Blüte der Freimaurerei. Am 24.
    Juni 1717 schlossen sich in London vier Logen zur ersten Großloge von England,
    zusammen. In der Habsburger Monarchie wurde 1735/1740 die Loge Zu den drei
    gekrönten Sternen und Redlichkeit in Prag gegründet. Wien folgte am 17. September
    1742 mit der erste blauen Loge Aux trois canons, unter dem Protektorat der
    Breslauer Loge Zu den drei Totengerippen.
    Fol. 17
    Ab Ende des 18. Jahrhundert begann ein Gothic Revival das in der Neogotik des
  2. Jahrhunderts zu einer letzten Blüte kam. So gab es in der Wiener Akademie ab
    1848 einen eigenen Lehrstuhl für gotische Baukunst, den ab 1859 der
    Dombaumeisters Friedrich von Schmidt (1825–1891) innehatte. Hier zum
    Abschluss noch sein Wappen anlässlich der Erhebung in den Freiherrnstand 1886
    welches zentral seine Steinmetzzeichen zeigt.
    Ich habe gesprochen.
    Literatur
    Anne-Christine Brehm: Netzwerk Gotik. Das Ulmer Münster im Zentrum von
    Architektur und Bautechniktransfer, Ulm 2020.
    Johann Josef Böker: Der Wiener Stephansdom – Architektur als Sinnbild für das
    Haus Österreich, Salzburg, 2007
    Johann Josef Böker: Architektur der Gotik/Gothic Architecture. Bestandskatalog der
    weltgrößten Sammlung an gotischen Baurissen des Kupferstichkabinetts der
    Akademie der bildenden Künste Wien, Salzburg 2005